Die selige Jacinta Marto (* 11. März 1910; † 20. Februar 1920) war eine der Seherinnen des Marienerscheinungsortes Fatima. Biographie Jacinta Marto war die jüngere Schwester von Francisco Marto. Sie wurde am 11. März 1910 geboren. Wie Francisco wurde auch sie schon sehr früh von den Eltern im christlichen Glauben unterrichtet und in ihr insbesondere die Liebe zu Gott und der Eucharistie geweckt. Ein Jahr nach den Erscheinungen, im Oktober 1918, erkrankte Jacinta an Lungenentzündung. Eine Gelegenheit zum Sühneleiden, nach der sich die feinfühlige, zarte Jacinta gesehnt hatte. Endlich durfte sie leiden, viel leiden. Als ihr Bruder Francisco im Sterben lag, sagte sie: Grüße unseren Herrn und Unsere Liebe Frau von mir und sage, dass ich alles erdulde, wenn sie es wünschen, um die Sünder zu bekehren und dem Unbefleckten Herzen Mariens Sühne zu leisten.” Jacinta wurde am 1. Juli 1919 in das Hospital des hl. Augustinus von Villa Nova de Ourém gebracht, wo sie bis zum 31. August blieb. Am 2. Februar 1920 wurde die kleine Büsserin ins Lissaboner Estefania-Krankenhaus eingeliefert, wo ihre Seele am 20. Februar 1920 um 22.30 Uhr im Herzen Mariens für ewig Geborgenheit und Aufnahme fand. Anlässlich der Wallfahrt von Papst Johannes Paul II. nach Fátima wurde sie am 13. Mai 2000 gemeinsam mit ihrem Bruder Francisco selig gesprochen.
Februar
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Die These einer Islamisierung Europas im 21. Jahrhundert
Demographie
Vertreter der These einer Islamisierung Europas sagen voraus, dass die bisherigen Mehrheitsbevölkerungen in den Ländern (West-)Europas im Verlauf des 21. Jahrhunderts durch muslimische Mehrheiten ausgewechselt würden. Als demographische Gründe führen sie an, Muslime würden kulturell bedingt früher heiraten und mehr Kinder bekommen. Dazu werden verschiedene Untersuchungen zur Bevölkerungsentwicklung herangezogen.
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Der Mitarbeiter des US-amerikanischen Außenministeriums Timothy M. Savage prognostizierte im Jahr 2004, ausgehend von einer Schätzung des Ministeriums im Annual Report on International Religious Freedom 2003 von 23 Millionen Muslimen in Europa (5 % der Gesamtbevölkerung), dass diese Zahl sich bis 2015 verdoppeln würde, während die nicht-muslimische Bevölkerung um mindestens 3,5 % zurückginge. Bis 2050 sollen demnach Muslime zumindest 20 % der Gesamtbevölkerung ausmachen oder vielleicht auch bereits die Mehrheit stellen[3]. Das Vienna Institut of Demography der Österreichischen Akademie der Wissenschaften entwarf in einer Studie verschiedene Szenarien für den zukünftigen Anteil der Religionen in Österreich. Für das Jahr 2051 wurde ein Bevölkerungsanteil von 14 bis 18 % Muslimen errechnet, jener der Angehörigen der römisch-katholischen Kirche würde von 75 % im Jahr 2001 auf unter 50 % sinken und jener der Menschen ohne Religionsbekenntnis auf bis zu 34 % steigen[4].
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Der britische Historiker und Islamwissenschaftler Bernard Lewis leitet daraus ab, Europa „wird Teil des arabischen Westens sein, des Maghrebs“ und „spätestens Ende des 21. Jahrhunderts muslimische Mehrheiten in der Bevölkerung haben.“[5]. Ähnlich äußert sich der amerikanische Historiker Walter Laqueur, der davon ausgeht, dass Europa in wenigen Jahrzehnten politisch und wirtschaftlich bedeutungslos und kulturell weitgehend islamisiert sein würde[6].
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Ein Problem bei der Erstellung solcher Prognosen ist, dass es nur in wenigen europäischen Ländern aktuelle oder gesicherte Zahlen über den Anteil von Muslimen an der Gesamtbevölkerung gibt. Eine Reihe von Ländern, darunter Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Luxemburg und Spanien, stellen die Frage nach dem Glaubensbekenntnis weder in Volkszählungen noch anderen offiziellen Dokumenten[3]. In Deutschland wurde diese Frage zuletzt bei der Volkszählung im Jahr 1987 erhoben[7]. Oftmals werden Menschen, deren Vorfahren aus islamisch geprägten Ländern stammen, automatisch hierzu gezählt.
Gesellschaftliche Entwicklung
Im Zusammenhang mit der These einer Islamisierung Europas geht mit der Betrachtung der demographischen Entwicklung stets die Warnung vor gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen einher, die dadurch bedingt sein sollen. Der französische Philosoph Robert Redeker warnt etwa vor einer „Islamisierung des Denkens“ und nennt als Beispiele dafür „in den öffentlichen Badeanstalten Schwimmzeiten nur für Frauen, das Verbot, diese Religion zu karikieren, der Anspruch auf einen Sonderspeiseplan für muslimische Kinder in den Schulkantinen, der Kampf für das islamische Kopftuch an den Schulen“ und schließlich den „Vorwurf der Islamophobie gegen alle freien Denker“[8].
Manche Vertreter der These unterscheiden dabei zwischen dem Islam bzw. den Muslimen im Allgemeinen, dem orthodoxen Islam und dem islamischen Fundamentalismus. So meint etwa der Göttinger Soziologe und Islamkritiker Bassam Tibi: „Wer sich in der Islam-Diaspora Europas auskennt, weiß, dass nicht nur die Islamisten von einem islamischen, von der Scharia beherrschten Europa träumen; auch orthodoxe Moslems tun dies und rechnen Europa durch demographische Islamisierung durch Migration zum Dar al-Islam/Haus des Islam.“, fügt aber hinzu, es gehe „nicht darum, den Islam aus Europa zu entfernen, sondern ihn mit Europa als Euro-Islam zu versöhnen.“[9]
Andere setzen den Islam generell weitgehend mit dem islamischen Fundamentalismus gleich und sehen, wie etwa der amerikanische Autor Bruce Bawer, in den muslimischen Gemeinden Europas „Pulverfässer“, in denen, geschürt durch eine falsche Integrationspolitik, Extremisten gestärkt würden[10].
In seinem Buch Heiliger Krieg in Europa beschreibt Udo Ulfkotte unter anderem den von der Muslimbruderschaft erstellten Plan zur Islamisierung Europas, der 2001 in der Schweiz bei einer Hausdurchsuchung entdeckt wurde. Der damalige Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş Mehmet Sabri Erbakan sagte gemäß dem bayerischen Verfassungsschutzbericht 2001: „Die Europäer glauben, dass die Muslime nur zum Geldverdienen nach Europa gekommen sind. Aber Allah hat einen anderen Plan.“[11]
Politisch wird der Begriff „Islamisierung“ vornehmlich von konservativen Parteien und Personen aufgegriffen. So warnte Edmund Stoiber (CSU) vor einer schleichenden Islamisierung Deutschlands und forderte in dem Zusammenhang den Schutz muslimischer Mädchen vor Zwangsehen, dass in den Moscheen auf Deutsch gepredigt werden solle und die muslimischen Gemeinden so genannte „Ehrenmorde“ ächten und Extremisten in den eigenen Reihen der Polizei melden sollen[12].
Bisweilen wird die Warnung vor einer Islamisierung Europas dabei auch von rechtspopulistischen Kreisen aufgegriffen und mit nationalistischen Motiven und dem Beklagen drohender „Überfremdung“ und „Umvolkung“ verknüpft. 1990 schrieb Beat Christoph Bäschlin, Mitarbeiter im Schweizer Innenministerium und Autor in der Wochenzeitung Junge Freiheit:
„Frankreich ist der Brückenkopf der islamischen Invasion. Deshalb ist Frankreich heute eine tödliche Gefahr für Europa. Seine meinungsmachende und politische Führungskaste betreibt eine systematische und äußerst wirksame Förderung der afrikanisch-asiatischen Einwanderung. Früher oder später werden sich die in Frankreich eingesickerten Einwanderermassen in das übrige Europa ergießen. [...] Bei der Abwürgung der Nationalstaaten und staatlichen Nationalismen war der Einwanderung eine grundlegende Rolle zugedacht: eine Art einheitlichen europäischen Staatsvolkes war programmiert. Bis 1993 sollte jeder französische oder sonstige Nationalismus überwunden sein und eine Art gesamteuropäischer Menschenrasse sollte entstehen. Durch eine massive Einspritzung von arabisch-schwarzafrikanischen Elementen sollte eine vereinheitlichte Tönung europaweit erreicht werden.“
– Beat Christoph Bäschlin: Der Islam wird uns fressen! Der islamische Ansturm auf Europa und die europäische Komplizen dieser Invasion. Selvapiana-Verlag, 1990. S. 11
In Antwerpen in Belgien stellten im Januar 2008 die Politiker Heinz-Christian Strache (Freiheitliche Partei Österreichs) und Filip Dewinter (Vlaams Belang) sowie Markus Beisicht von der Bürgerbewegung pro Köln eine „Europäische Städteallianz gegen Islamisierung“ vor[13]. Ihre Forderungen umfassen unter anderem die Eintragung der Religionsgemeinschaft in jedem Reisepass und die Sammlung von Fingerabdrücken von „Personen mit islamischem Hintergrund“. Strache zeigte sich „entsetzt über den Islamisierungs- und Überfremdungsrad“ Antwerpens und forderte einen sofortigen Einwanderungsstopp, da nur so „Europa jetzt noch vor dem drohenden Untergang“ zu retten sei[14].
Kritik der These
Kritiker werfen Anhängern der Islamisierungsthese vor, sie würden aufgrund xenophober Reflexe das Fremde für schlecht halten und erlägen alten Überfremdungsängsten.[15] Diese Gegenthese beschreibt die sogenannte Islamophobie. Auf der einen, heimischen Seite stünde die christlich-abendländische Tradition, auf der anderen, fremden die bedrohende muslimische.
Außerdem wird von Kritikern darauf hingewiesen, dass die Zukunftsszenarien weitgehend spekulativ seien und sich keine stichhaltigen Aussagen über die Entwicklung treffen ließen.[16] Darüber hinaus sei auch kein ausreichendes Datenmaterial vorhanden, um eine Prognose über die künftige Bevölkerungsentwicklung der Muslime zu treffen. So fehlten genaue Angaben dazu, wie viele Muslime heute in europäischen Ländern leben: „ohnehin handelt es sich bei der Mehrheit der quantitativen Angaben [Anm.: bezüglich der Anzahl der Muslime] um Schätzungen, da keine offiziellen Daten bzw. Statistiken vorliegen“[17]
Zwangsislamisierung
Die Zwangsislamisierung bezeichnet die erzwungene Konversion zum Islam. Nach klassischem islamischem Recht ist sie bei Polytheisten[18] sowie vom Islam Abgefallenen[19] als auch unter bestimmten Umständen bei Frauen, Kindern und Kriegsgefangenen[20] erlaubt: Sie können vor die Wahl zwischen der Annahme des Islams oder dem Tod gestellt werden. In der gegenwärtigen islamischen Welt findet dies – von einzelnen Staaten, die für den Abfall vom Islam die Todesstrafe vorsehen abgesehen – keine Anwendung mehr.
Als Mohammed am achten Juni 632 n.Chr. verstarb, erstreckte sich der islamische Machtbereich über die gesamte arabische Halbinsel.[21] Einige arabische Stämme, die mit der islamischen Gemeinschaft auf verschiedenem Wege verbunden waren[22], weigerten sich nach Mohammeds Tod die finanziellen Abgabebedingungen des Islam (Zakat) weiterhin zu erfüllen. In den sogenannten Ridda-Kriegen unter Führung des ersten Kalifen Abu Bakr wurden diese unterworfen und zwangsislamisiert.
Die osmanische Knabenlese, bei der ein bestimmter Anteil christlicher Knaben abgeliefert werden musste, die dann zu muslimischen Soldaten ausgebildet wurden, war eine organisierte Form der Zwangsislamisierung.
1. ↑ Artikel Re-Islamisierung
bei der Bundeszentrale für politische Bildung
2. ↑ Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C. H. Beck, 1991. S. 92 f.
3. ↑ a b Timothy M. Savage/The Washington Quarterly: Europe and Islam: Crescent Waxing, Cultures Clashing
, Sommer 2004
4. ↑ Anne Goujon, Vegard Skirbekk, Katrin Fliegenschnee, Pawel Strzelecki: New times, old beliefs: Projecting the future size of religions in Austria
, Vienna Yearbook of Population Research, Volume: 2007, pages 237-270
5. ↑ Hanspeter Born/Die Weltwoche – Ausgabe 06/06: Abendland unter
6. ↑ Deutschlandradio: Die letzten Tage von Europa
, Rezension von Jacques Schuster, Deutschlandradio, 5. Januar 2007
7. ↑ Focus: Islam im demographischen Aufwind
, 23. April 2007
8. ↑ Michaela Wiegel/Frankfurter Allgemeine Zeitung: Ein Philosophielehrer auf der Flucht
, 6. Oktober 2006
9. ↑ Bassam Tibi/Die Welt: Europa droht eine Islamisierung
, 28. Mai 2002
10. ↑ Random House über: Bruce Bawer: While Europe Slept – How Radical Islam is Destroying the West from Within
11. ↑ Bayerischer Verfassungsschutzbericht 2001
, Seite 147
12. ↑ Financial Times Deutschland: Stoiber warnt vor „Islamisierung“ Deutschlands
, 14. Oktober 2006
13. ↑ Die Presse: FPÖ vs. Islam: Strache gründet “Allianz gegen Islamisierung”
, 16. Januar 2008
14. ↑ FPÖ-Presseaussendung: Strache bekräftigt in Antwerpen Städtepartnerschaft gegen drohende Islamisierung in Europa
, 18. Januar 2008
15. ↑ taz: Die Islamisierung in den Köpfen
16. ↑ Die Zeit: Jede hat einen guten Grund
, 22. Juni 2006
17. ↑ Migration Info: Deutschland: Bundesregierung antwortet auf Große Anfrage zum Islam
18. ↑ The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 9, S. 484
19. ↑ Yohanan Friedmann: Tolerance and Coercion in Islam. Interfaith Relations in the Muslim Tradition. Cambridge University Press, 2003. S. 121
20. ↑ Yohanan Friedmann: Tolerance and Coercion in Islam. Interfaith Relations in the Muslim Tradition. Cambridge University Press, 2003. S. 121 sowie 106
21. ↑ Für eine Zusammenfassung siehe: W. Montgomery Watt: Muhammad at Medina. Oxford University Press, 1962. S. 78-151; Elias Shoufani: Al-Ridda and the Muslim Conquest of Arabia. University of Toronto Press, 1973. S. 10-48
22. ↑ siehe: Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C.H. Beck, 1991. S. 39
- Offener Brief Gottes an seine Erdenkinder -
Es ist noch gar nicht lange her, als in Erfurt die Schüsse fielen, als die Twin-Tower in New York zusammenstürzten – seitdem klingt mir Eure Frage im Ohr: “Wo warst Du da, lieber Gott?” Ich hörte Euren vorwurfsvollen Unterton heraus: Du, Allmächtiger, warum hat Du das nicht verhindert, dass das Leben unschuldiger Menschen ausgelöscht wurde?! Glaubt mir, ich war ganz tief getroffen, in meiner Mitte, dort wo meine Barmherzigkeit sitzt. Aber, habt Ihr wirklich gemeint, ich würde die anfliegenden Maschinen mit meiner Hand aus dem Himmel um die Twin-Towers herumleiten?
Hört mir jetzt bitte einmal genau zu:
Seit Jahren habt Ihr mich gebeten, Eure Schulen zu verlassen, Eure Regierungen zu verlassen, einfach Euer Leben zu verlassen, Euch nicht mit meiner Gegenwart zu behelligen. Weil ich mich niemandem aufzwingen will und kann, habe ich mich zurückgezogen. Wie konntet Ihr also erwarten, dass ich den Täter aus Erfurt an der Schultür abfange und ihm die Waffen abnehme?
* Wenn sich ein einziger darüber beklagt, dass in der Schule ein Kreuz hängt oder vor dem Unterricht gebetet wird, weil er sich dadurch in seiner Persönlichkeitsentfaltung gestört fühlt. Dann wird eben aus Rücksicht auf ihn eben das Kreuz abgehängt und nicht gebetet – die Mehrheit schweigt und Ihr seid stolz auf Eure Toleranz.
* Wenn heute gegen mein Wort – ach Ihr kennt es ja: Du sollst nicht töten usw. – protestiert wird, es schränke die Freiheit und den autonomen Willen ein, dann sagt Ihr dazu Euer o.k. – und ganze Generationen wachsen heran ohne mein Wort.
* Wenn Frauen sagen, wir treiben unsere Kinder ab, weil unser Bauch uns gehört – dann ist Euer Einverständnis gewiss. Schließlich ist Euch Eure Selbstverwirklichung wertvoller und wichtiger als ein Menschenleben.
* Wenn Künstler lautstark dazu auffordern, ihre Redefreiheit dürfe in keinster Weise eingeschränkt werden und sie dürften im Namen der Kunst alles zeigen, was es an Gewalt, uneingeschränkten Sex und Perversionen so gäbe – da habt Ihr Euer o.k. genickt.
* Und wenn dann in euren TV – Programmen Szenen von Vergewaltigung, Drogenkonsum, Mord in allen Variationen am Freitag, Samstag und Sonntag Abend vorkamen, dann habt Ihr das verharmlost: Es gehe doch nur um Unterhaltung und jeder könne ja abschalten!
Betroffen und ratlos habt Ihr Euch gefragt: Warum können unsere Kinder nicht mehr zwischen Gut und Böse unterscheiden? Lernen sie das nicht mehr in der Schule? Entsetzt habt Ihr festgestellt, dass es Euren Kleinen nichts ausmacht, Klassenkameraden schon am Boden liegend zu treten, Mitschüler zu verhöhnen, wenn sie nicht die neuesten Trendklamotten anhatten: Mobbing im Klassenzimmer! Entsetzt habt Ihr festgestellt: Auch meine Tochter, mein Sohn könnte so was tun, denn es dämmerte Euch die Erkenntnis: Was der Mensch sät, wird er auch ernten. Lieber Gott, wo warst Du, als mein Sohn im Rausch an einen Baum fuhr? Wo warst Du, als sich der Täter von Erfurt wie in einer Ekstase kaltblütig seine Opfer aussuchte und hingerichtet hat?
* Eigenartig, wie leicht Ihr Euch meiner Person entsorgt und wie schnell Ihr Euch wundert, dass es in Eurer (und meiner) Welt so gnadenlos höllisch zugeht.
* Eigenartig, wie Ihr den Zeitungen bedenkenlos Glauben schenkt, die Bibel aber in Frage stellt und als Märchenbuch abtut.
* Eigenartig, wie jemand sagen kann: Ich glaube an Gott – aber am liebsten ist es mir, wenn er mich in Ruhe lasst und wenn nach einer dreiviertel Stunde der Zauber vorbei ist.
* Eigenartig, wie schnell Ihr über andere urteilt, aber Euch gegenüber naiv und kritiklos dahinlebt.
* Eigenartig, wie leicht Brutalität, das Vulgäre und Obszöne frei durch den Cyberspace fließen, aber gleichzeitig die öffentliche Diskussion über den Religionsunterricht angeheizt wird, weil er angeblich nicht mehr in unsere plurale Gesellschaft passe.
* Eigenartig, wie viel besorgter Ihr darüber seid, was die Leute von Euch denken als darüber, was ich über Euch denke!
Und Ihr fragt immer noch: Lieber Gott, wo warst Du?
Ich wollte bei euch sein – das ist ja mein Name und mein Wesen. Man hat mir aber klargemacht, dass der Anblick meines gekreuzigten Sohnes sich schädlich auf die seelische Entwicklung der Kinder auswirke und gar die kostbare Freiheit eines Lehrers einenge.. – und dabei lasst Ihr die Seelen der Kinder am laufenden Fernseher vergiften! Ich wollte bei Euch sein, aber ihr wollt meinen Namen aus eurem Grundgesetz streichen, weil das die anderen Religionen benachteiligt….und Ihr vergesst, was zwei Weltanschauungen ohne mich bei Euch angerichtet haben? (Nationalsozialismus, Kommunismus)
Ihr wollt eine Politik machen – ohne mich -, und nun wundert ihr Euch, dass ich das zulasse und Euren Wünschen entspreche? Soll ich eingreifen, wenn Ihr den Ast absägt, auf dem Ihr sitzt? Und wenn Ihr dann im Herunterfallen nach mir ruft – soll ich da eingreifen und Euch auffangen? Lebt Euer Land in jener Sorglosigkeit wie im alten Rom, wo schon die jungen Völker vor der Tür standen und die Römer es nicht merken wollten?
Ich überlege mir: Soll ich Euch weiterhin ein barmherziger Gott sein, gnädig, reich an Huld und Treue? ( Ex 5-6, 8-9) Wollt Ihr mich nur einlassen über Euren Lieferanteneingang oder finde ich bei Euch noch ein paar aufrechte und ehrliche Leute, die mich offiziell willkommen heißen? Wie gesagt: Ich dränge mich nicht auf, und wenn Ihr auf die Landkarten schaut, wo überall ich schon war und nicht mehr bin: Ihr könnt mit mir rechnen – das ist mein Name -, aber Ihr könnt mich nicht manipulieren und erwarten, dass ich auf Knopfdruck handle. Lasst es mich wissen, ob ich Euer Immanuel sein kann. Ihr wisst, wo ich zu erreichen bin.
Quelle: proLeben.de
Ein bekannter Sprecher startete sein Seminar, indem er einen 50 EURO-Schein hoch hielt. In dem Raum saßen insgesamt 200 Leute.
Er fragte: Wer mochte diesen Geldschein haben? Alle Hände gingen hoch.
Er sagte: Ich werde diesen 50 EURO-Schein einem von Euch geben, aber zuerst lasst mich eins tun.
Er zerknitterte den Geldschein. Dann fragte er, Möchte ihn immer noch einer haben? Die Hande waren immer noch alle oben.
Also, erwiderte er: Was ist wenn ich das tue? Er warf ihn auf den Boden und rieb den Geldschein mit seinen Schuhen am dreckigen Untergrund. Er hob ihn auf, den Schein; er war zerknittert und vollig dreckig.
Nun, wer mochte ihn jetzt noch haben? Es waren immer noch alle Arme in der Luft. Dann sagte er: Liebe Freunde, wir haben soeben eine sehr wertvolle Lektion gelernt.
Was auch immer mit dem Geld geschah, ihr wolltet es haben, weil es nie an seinem Wert verloren hat. Es war immer noch und stets 50 EURO wert.
Es passiert oft in unserem Leben, dass wir abgestoßen, zu Boden geworfen, zerknittert, und in den Dreck geschmissen werden. Das sind Tatsachen aus dem alltaglichen Leben. Dann fühlen wir uns, als ob wir wertlos waren. Aber egal was passiert ist oder was passieren wird, wir werden niemals an Wert verlieren.
Schmutzig oder sauber, zerknittert oder fein gebugelt, du bist immer noch unbezahlbar fur all jene, die dich über alles lieben. Der Wert unseres Lebens wird nicht durch das bewertet, was wir tun oder wen wir kennen, sondern dadurch WER DU BIST.
Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren ist ein eigenständiges Individuum. Jeder Mensch ist etwas wertvolles und besonderes!
Quelle: pro-leben.de
Die moderne Wissenschaft ist sich einig: Das Menschsein beginnt definitiv mit der Befruchtung – die Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Dieser Fakt wird manchmal aus verschiedenen Gründen von manchen Seiten bezweifelt. Folgende, teilweise abstrusen Thesen stehen im Raum:
These a) Beginnt das Menschsein mit der Geburt?
Die Geburt ist im Prinzip nicht eine so einschneidende Grenze, wie meist angenommen wird. Das Kind vor der Geburt unterscheidet sich in seinem Wesen in keiner Weise von dem Kind nach der Geburt. Was sich ändert, ist nur, dass ihm Nahrung und Sauerstoff nun nicht mehr über die Nabelschnur, sondern von außen zugeführt werden. Nähme man an, dass das Menschsein mit der Fähigkeit begänne, unabhängig zu existieren, dann wäre weder das ungeborene noch das geborene Kind ein Mensch. Denn weder vor noch nach der Geburt ist es für sich allein lebensfähig. Stets benötigt es Nahrung, Geborgenheit, Liebe usw. von anderen. Und dieses Angewiesensein auf andere hört nie auf. Zwar erlangt der Mensch verschiedene Grade von Unabhängigkeit. Dennoch ist er von der Zeugung an bis zum Tod auf den Mitmenschen angewiesen. Der Mensch ist ein soziales Wesen.
Die Bedeutung der bereits vorgeburtlichen Mutter-Kind-Beziehung wird in einem neuen Wissenschaftszweig hervorgehoben, der seit einigen Jahren lebhafte Beachtung erfährt: Der vorgeburtlichen (pränatalen) Psychologie. Ihre wichtigsten Ergebnisse: Mutter und Kind bilden eine Leib-Seele-Einheit (eine Einheit zwischen zwei Individuen). Das ungeborene Kind erlebt sehr früh schon mit, was die Mutter empfindet. Liebevolle Zuneigung und Erwartungsfreude der Mutter übertragen sich auf das Kind in günstiger Weise. Angst, Ärger, Ablehnung und Stress hingegen wirken sich negativ auf seine Entwicklung aus. Der Herzschlag der Mutter ist schlaffördernd, wenn er normal und ruhig ist, ebenso sanfte Musik, die das Kind schon wahrnehmen kann. Signale, Lärmreize und aufreizende Musik lösen eine gegenteilige Reaktion aus. Bei Versuchen, die mit Nadelstichen im Mutterleib durchgeführt wurden, empfand das Kind Schmerz; auf äußere und innere Reize reagierte es mit Zuckungen und Ausweichbewegungen. Auch ein Schlaf-Wach-Rhythmus wurde festgestellt.
In diesem Zusammenhang ist noch interessant, was die Psychologie entdeckt hat: Das ungeborene Kind hat Bewusstsein: Bei Tausenden von Traumuntersuchungen wurde herausgefunden, dass nicht nur frühkindliche, sondern auch vorgeburtliche Erlebnisse im Unterbewusstsein gespeichert sind. Insgesamt dürfte jedem deutlich geworden sein, dass dieser Ansatz (Leben beginnt mit der Geburt) viel zu spät liegt und allein schon biologisch unhaltbar ist.
These b) Beginnt das Menschsein nach dem 3. Monat?
Diese Frage beruht auf der Tatsache der Abtreibungsfreigabe bis zum 3. Monat in vielen Ländern. Man muss aber feststellen, dass diese Grenze aus praktischen, nicht aus humanembryologischen Gründen gezogen wurde, weil bis zu diesem Zeitpunkt das Kind noch relativ klein und eine Abtreibung am leichtesten durchführbar ist. Biologisch ist das Kind schon vor Ende des 3. Monats sehr weit entwickelt. (siehe Entwicklung im Mutterleib)
These c) Beginnt das Menschsein mit dem Vorhandensein des Gehirns?
Die Gehirnentwicklung ist ein komplexer Vorgang, der sich nicht auf einen Tag datieren lässt. Auch bevor das Gehirn fertig ist, lassen sich am Ungeborenen Wahrnehmungen, Reizreaktionen und Funktionen beobachten, die aufzeigen, dass es sich um vollständiges menschliches Leben handelt, und die zur Gehirnbildung beitragen.
Die Bildung des Gehirns ist Ausformung einer Anlage, die schon in der ersten Zelle (der befruchteten Eizelle) da war. Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch – auch bei der Ausbildung des Gehirns, dessen Ausformung einen Teil der Gesamtverwirklichung der Erbgutinformation darstellt. Die geistgeprägte, personale Eigenart des Menschen ist nicht Ergebnis, sondern Voraussetzung der Entwicklung. Nach der Zeugung ist kein Einschnitt erkennbar, bei dem der Mensch zum Menschen würde, auch nicht bei der Bildung des Gehirns. Würde man das Menschsein an das Funktionieren des menschlichen Gehirns binden, dann wären auch Hirnkranke und Geistesgestörte keine Menschen. Auch das Gehirn eines Säuglings muss sich im Laufe des Lebens noch weiter entwickeln und ist mit dem eines Erwachsenen nicht vergleichbar. Im Prinzip braucht die Entwicklung des Gehirns über 20 Jahre. Ab welchem Zeitpunkt wäre dann der Mensch ein Mensch?
Schliesslich ist zu fragen, warum man das Menschsein nicht an das Vorhandensein anderer Organe bindet, etwa an das Herz, was ja auch manchmal getan wird. Dagegen ist an der Ganzheit des Menschen festzuhalten, die bereits in der ersten Zelle vorliegt und dann nach und nach verwirklicht wird.
These d) Beginnt das Menschsein mit der Nidation (Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut – etwa am 14. Tag)?
Die hormonelle Umstellung des mütterlichen Organismus beginne mit der Nidation. Die schwer definierbare hormonelle Umstellung des mütterlichen Organismus ist ein fließender Prozess, gekennzeichnet durch die sich verstärkt fortsetzende inkretorische Funktion des Gelbkörpers und die einsetzende inkretorische Funktion der Frucht. Die mit gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mitteln feststellbaren Anfänge dieser Funktion und begleitende morphologische (Form und Aufbau betreffende) Veränderungen verteilen sich auf einen Zeitraum von mehreren Tagen vor und nach der Nidation, welche am 25. Tag nach Beginn der letzten Periode abgeschlossen ist.
Bis zur Nidation sei ein Auseinandertreten der befruchteten Eizelle in eineiige Zwillinge möglich. Menschsein setze aber Individualität (Unteilbarkeit) voraus. Also handle es sich vor der Nidation nicht um einen (individuellen) Menschen. Dazu ist zu sagen, dass eineiige Zwillingsbildung höchstens in 1% der Fälle eintritt – in 99% bleibt die Individualität somit durchgehend erhalten. Ferner ist zu fragen, warum Zwillingsbildung gegen das Menschsein sprechen soll. Im Gegenteil: Treibt man vor der Nidation ab, dann bringt man in diesem Fall nicht nur ein Individuum, sondern zwei Individuen um ihre weitere Lebensmöglichkeit. Schließlich sollte man bedenken: In der Eizelle ist von Anfang an festgelegt, wie viele Individuen aus einer befruchteten Eizelle entstehen. Der Weg zu ihrer Verwirklichung beginnt aber immer mit der einzelnen befruchteten Eizelle. Es besteht keine Berechtigung, diesen Weg zu unterbrechen und Zwillingen vor ihrer Nidation das Lebensrecht abzusprechen, nur weil sie hier ein möglicherweise nicht-individuelles, aber notwendiges Stadium durchschreiten. Übrigens vertreten führende Forscher, z.B. Prof. Blechschmidt (Humanembryologe) und Prof. Lejeune (Humangenetiker), die Ansicht, dass bereits mit der Befruchtung die Zwillinge als Anlage vorhanden sind (Gesetz von der Erhaltung der Individualität). Sie sind nur unseren derzeitigen Beobachtungsmöglichkeiten nicht zugänglich. Vor der Nidation würden ca. 50% der befruchteten Eizellen ohnehin Zugrundegehen. Aber: Das ist ein schwaches Argument. Denn erstens handelt es sich hier nur um Schätzungen (sie schwanken zwischen 50% als oberer und 2% als unterere Grenze). Zweitens gehen auch noch nach der Nidation befruchtete Eizellen zugrunde, so dass man die Nidation nicht als absolute Grenze für das Menschsein ansehen kann. Drittens muss man – welche Zahlen auch immer stimmen – davon ausgehen, dass es sich hier um eine natürliche Sterblichkeitsrate des Menschen in seinem frühesten Stadium handelt (teilweise zur Absonderung erbkranker Früchte). Es gibt aber keine Berechtigung, deshalb zu sagen, dass das kein Mensch sei, und diese natürliche Sterblichkeitsrate künstlich durch Frühabtreibung zu erhöhen. Man würde doch auch nicht die Säuglingstötung freigeben wollen, nur weil die Säuglingssterblichkeit relativ hoch (in Bezug auf Erwachsene) sei.
Die Schwangerschaft (und damit Mutterschaft) beginne erst mit der Nidation, da sie sich vorher nicht feststellen lasse. Ferner müsse sich der Beginn des Menschseins auf den Zeitpunkt der Nidation legen lassen, weil die Erbgutforschung einen Freiraum brauche (z.B. zur Befruchtung außerhalb des Mutterleibs) – sowie nicht zuletzt deshalb, dass man guten Gewissens Nidationshemmer (Pille-danach, Spirale usw.) anwenden könne. – Das aber sind Nützlichkeitsargumente, die nichts mit den biologischen Tatbeständen zu tun haben. Eine Schwangerschaft besteht auch dann von der Befruchtung an, wenn unsere Tests noch nicht so weit entwickelt sind, um sie in diesem frühesten Stadium zu erfassen.
These e) Verläuft die Entwicklung des Menschen über mehrere Stufen? (Haeckelschen Evolutionslehre).
Ende des 19. Jahrhunderts war im Gefolge der Evolutionslehre die Auffassung entstanden, dass der Mensch nicht von der Zeugung an Mensch sei, sondern im Mutterleib erst verschiedene Tierstadien oder tierähnliche Stadien durchlaufe. Diese Auffassung wirkt bis heute nach, wenn z.B. manche Leute den Embryo als Zellgewebe oder Kaulquappe abqualifizieren. Das von Ernst Haeckel aufgestellte Biogenetische Grundgesetz besagte: “Die Ontogenese ist eine Rekapitulation der Phylogenese”; das heißt: Die Entwicklung des Einzelwesens im Mutterleib ist eine (im Zeitraffertempo ablaufende) Wiederholung der Stammesentwicklung. Man glaubte nämlich, unter dem Mikroskop Flossen-, Kiemen- und Schwanzanlagen am menschlichen Embryo entdeckt zu haben. Inzwischen sind diese Hypothesen, durch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt. Denn: Jeder geübte Embryologe kann im Ultramikroskop ein menschliches Ei von einem tierischen Ei unterscheiden. Jeder gesunde Mensch besitzt von der Befruchtung an die spezifisch menschliche Chromosomenzahl von 46 Chromosomen, also unverwechselbares, arteigenes Erbgut.
Die vermeintlichen Kiemen sind keine Öffnungen und haben keine Kiemenblätter. Es sind Gewebsfalten, die das Ausgangsmaterial für Rachen, Wangen, Kinn und äußere Ohren enthalten. Der scheinbare Schwanz umschließt das Ende des freien Rückenmarks, das in Vorbereitung auf das Nervensystem zeitweilig länger ist als der übrige Körper. Er wird später zum Steißbein. Die Flossen sind heute eindeutig als menschliche Arm- und Beinanlagen identifizierbar.
Etwaige Ähnlichkeiten mit Tieren beruhen höchstens auf funktionaler, nicht jedoch auf wesensmäßiger Verwandtschaft. Die menschliche Entwicklung beinhaltet zwar Änderungen des Erscheinungsbildes, nicht aber Wandlungen des Wesens. Einzelne Organe können nur richtig beurteilt werden, wenn man sie nicht isoliert anatomisch, sondern im Zusammenhang mit dem Gesamtorganismus betrachtet. Schließlich ist aus einer im Wasser schwimmenden Kaulquappe noch nie ein Mensch geworden. Jedes Lebewesen entwickelt sich nach seiner Art – gemäss dem jeweiligen unverwechselbaren Chromosomensatz.
Mensch von Anfang an!
Fakt ist: Mit der Verschmelzung von menschlicher Ei- und Samenzelle beginnt die Lebensgeschichte eines Menschen, einer einmaligen, einzigartigen Person, deren menschliches Wesen sich zu keinem Zeitpunkt der Entwicklung ändern wird. In diesem Moment werden Geschlecht, Aussehen, z.B. Haarfarbe, Augenfarbe, Körpergrösse aber auch Begabungen, Charakter, ja selbst die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen festgelegt. Was sich ändert, ist das Erscheinungsbild, seine äussere Gestalt: Ein Erwachsener sieht anders aus als ein Säugling. Die erste Erscheinungsform des Menschen ist die befruchtete Eizelle. Sie unterscheidet sich – mit ihren artspezifischen 46 Chromosomen – eindeutig von jeder anderen Eizelle. Das heisst diesen Menschen hat es vorher noch nie gegeben und wird es auch nie wieder geben. Er ist einmalig, einzigartig und somit etwas ganz besonderes!
Quelle: pro-leben.de
Holy Love Messages
7. Februar 2010
Petrus sagt: “Gelobt sei Jesus.”
„Heute bin ich gekommen, die größte Versuchung in der Welt heute zu unterstreichen. Es ist die Versuchung, die die Grundlage aller Sünde ist. Es ist die Versuchung, die Nationen zerstört, Seelen zu ihrer Verdammnis zieht und versucht, Intervention des Himmels hier zu untergraben. Ich spreche von der Versuchung, die Wahrheit zu kompromittieren.“ „Erinnern Sie sich, Satan ist der Vater von Lügen. Er bildet schlechten Blick gut, und gut, schlecht auszusehen. Er bläst Egos als Weise der Förderung seiner eigenen Tagesordnung auf. Er fördert die Notwendigkeit an der Steuerung, an der Energie und am Geld in den Herzen, indem er die Wahrheit verzerrt. Sobald Wahrheit gekompromittiert wird, ist die Seele anfällig für jede mögliche Versuchung.“ „Nehmen Sie zum Beispiel die Sünde der Abtreibung. Satan überzeugte die Öffentlichkeit, dass das Leben nicht mit der Empfängnis anfängt. Sobald diese Wahrheit angefochten wurde, wurden die Grundlagen für Abtreibung gelegt.“ „Lassen Sie uns diesem bestimmten Auftrag jetzt betrachten. Er hat viele Leben geändert und das Potenzial hat, eine Menge mehr zu ändern. So selbstverständlich focht Satan die Wahrheit der Mitteilungen und des Auftrags selbst an. Es gibt nichts, das über den Auftrag oder die Mitteilungen verwirrt, aber der Feind aller Seelen hat ihn so scheinen lassen, indem er kompromittierte die Wahrheit.“ „Die Wahrheit wird in jedem Herzen gekompromittiert, das bereitwillig Wahlen außerhalb der heiligen Liebe trifft. Die Wahrheit wird gekompromittiert, wenn die Seele nicht vertraut. Im Mangel an Vertrauen in Jesus, vertraut er nur auf menschliche Bemühung, nicht göttlicher Providence.“ „So können Sie sehen, dass die große Waffe Satan hat, wann er eine Seele reizt, um die Wahrheit zu kompromittieren. Dieses ist die Ursache des Verlustes der Rettung.“
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Quelle: www.holylove.org/
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Holy Love Ministries
Maranatha Spring and Shrine
37137 Butternut Ridge Road
Elyria, OH 44039 U.S.A.
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Message line: 440-327-5822
E- mail: mamshl [at] holylove.org
Prayer Center: 440-327-8006
Fax: 440- 327-8017
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Orginal:
Holy Love Messages
February 7, 2010
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St Peter says: “Praise be to Jesus.”
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“Today I have come to underscore the greatest temptation in the world today. It is the temptation which is the very foundation of all sin. It is the temptation which destroys nations, pulls souls to their perdition and attempts to undermine Heaven’s intervention here. I speak of the temptation to compromise the truth.”
“Remember, Satan is the father of lies. He makes evil look good, and good to appear evil. He inflates egos as a way of promoting his own agenda. He fosters the need for control, power and money in hearts by distorting the truth. Once truth is compromised, the soul is vulnerable to any temptation.”
“Take, for instance, the sin of abortion. Satan convinced the general public that life does not begin at conception. Once this truth was challenged, the groundwork for abortion was laid.”
“Let us look now at this particular Mission. It has changed many lives and has the potential to change a multitude more. So, of course, Satan challenged the truth of the Messages and the Mission itself. There is nothing confusing about the Mission or the Messages, but the enemy of all souls has made it seem so by compromising the truth.”
“The truth is compromised in every heart that willingly makes choices outside of Holy Love. The truth is compromised when the soul does not trust. In lack of trust in Jesus, he is trusting only in human effort, not Divine Providence.”
“So you can see the great weapon Satan has when he tempts a soul to compromise the truth. This is the cause of the loss of salvation.”
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Februar
6
Wie können wenige Stunden zwischen Abtreibung und Mord trennen?
Knalleffekt in Österreich: FPÖ kündigt Antrag zur Abschaffung der “Eugenischen Indikation” (Teil des österreichischen Abtreibungsgesetzes) im Parlament an – FPÖ-Behindertensprecher hofft auf Unterstützung aller Mandatare
Wien (kath.net)
Die FPÖ wird in Österreich einen Antrag zur Abschaffung der “Eugenischen Indikation”, die ein Teil der österreichischen Abtreibunggesetzgebung ist, einbringen. Dies teilte FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer am Dienstag in einer Aussendung mit. Hofer kritisiert in diesem Zusammenhang, dass behinderte Kinder in Österreich bis zur Geburt getötet werden können. Wörtlich schreibt Hofer: “In der Praxis können behinderte Kinder bis knapp vor der Geburt durch Herzstich getötet werden. Dass eine Abtreibung über die Fristenlösung hinaus und bis zum Geburtstermin für behinderte Kinder in Österreich vorgesehen ist, das ist eine Schande, es ist unmenschlich und es ist bestialisch. Ich kenne viele Menschen, die von Geburt an behindert sind und die heute nicht nur ein erfülltes Leben führen sondern auch für ihre Familien und ihren Freundeskreis unerlässliche Stützen des Alltags sind. Diese Menschen sind nach österreichischer Gesetzgebung letztendlich unerwünscht, wertlos, man hätte sie bis kurz vor der Geburt töten können.”
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Hofer wird im Parlament einen Antrag gegen die Eugenische Indikation einbringen und hofft auf Unterstützung aller Mandatare, die behinderte Menschen nicht als Menschen dritter Klasse betrachten. Hofer geht davon aus, dass es bei dieser Frage keinen Klubzwang geben werde und eine Mehrheit im Hohen Haus möglich sei. “Ich werde jedenfalls eine namentliche Abstimmung verlangen.” In Wien werden dutzende Kinder pro Jahr außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie behindert sind. Bis zu einem Tag vor der Geburt gilt das in Österreich als legale Abtreibung, einige Stunden später als Mord.
“Wir diskutieren in Österreich darüber, ob behinderte Menschen wegen unerwünschter Barrieren bei Bauten oder falscher Gestaltung von Internetseiten diskriminiert werden. Gleichzeitig werden behinderte Menschen vor der Geburt einfach getötet. Das verstößt gegen die Chancengleichheit, wie sie im Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Gleichstellungspaket formuliert ist. Und zwar wesentlich deutlicher,
als eine Stufe vor einem Geschäftslokal oder ein zu kleines Behinderten-WC.”
Der Argumentation der SPÖ, wonach schon die Diskussion über´Eugenische Indikation nicht erlaubt sei, weil sie Schuldgefühle bei Frauen erzeuge, kann Hofer aufgrund der Dramatik des Bruchs von
Menschenrechten nichts abgewinnen. Hofer: “Ich gehe davon aus, dass hier Schuldgefühle bei Eltern erzeugt werden können. Trotzdem können wir nicht länger tabuisieren. Wie können wenige Stunden zwischen Abtreibung und Mord trennen? Hier muss der Gesetzgeber endlich eine klare Haltung einnehmen. Es kann nicht zwei Arten von Ungeborenen geben. Nämlich solche, die es wert gewesen wären, geboren zu werden und solche, die es nicht wert sind.”
Februar
4
Videobericht über eine junge Frau die eine Abtreibung hatte
Interessanter Kurzfilm, Zeugnis einer jungen Frau die eine Abtreibung vornehmen ließ. Ihre Erfahrungen und Schlussfolgerungen.
Januar
31
Abtreibung: Was sagt der Katechismus der katholischen Kirche
2270 Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben [Vgl. DnV 1,1.].
„Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt” (Jer 1,5) [Vgl. Ijob 10,812; Ps 22,10—11.].
„Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen” (Ps 139,15).
2271 Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte, Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar:
„Du sollst … nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten” (Didaché 2,2) [Vgl. Barnabasbrief 19,5; Diognet 5,5; Tertullian, apol. 9].
„Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen” (GS 51,3).
2272 Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu” (CIC, can. 1398), „so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt”
1463 (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [Vgl. CIC, cann. 1323—1324.]. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.
2273 Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das 1930 Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung.
„Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden: Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar. Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes, aus dem sie ihren Ursprung genommen hat. Unter diese fundamentalen Rechte muß man in diesem Zusammenhang zählen: das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod” (DnV 3).
„In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muß, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt, und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben … Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick 578 seiner Empfängnis an zusichern muß, muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen” (DnV 3).
2274 Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muß, ist er wie jedes andere menschliche Wesen im Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen.
Die vorgeburtliche Diagnostik ist sittlich erlaubt, wenn sie „das Leben und die Unversehrtheit des Embryos und des menschlichen Fötus achtet und auf den Schutz und die Sorge für den einzelnen Embryo ausgerichtet ist … Aber sie steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie — je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen — die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. So darf eine Diagnose … nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein” (DnV 1,2).
„Eingriffe am menschlichen Embryo müssen unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden, daß sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen, sondern seine Heilung, die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben” (DnV 1,3).
„Es ist unmoralisch, menschliche Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares ‚biologisches Material‘ herzustellen” (DnV 1,5).
„Einige Versuche, in das chromosomale oder das genetische Gut einzugreifen, sind nicht therapeutischer Natur, sondern zielen auf die Produktion menschlicher Wesen, die nach dem Geschlecht oder anderen vorher festgelegten Eigenschaften ausgewählt werden. Diese Manipulationen stehen im Gegensatz zur personalen Würde des menschlichen Wesens, seiner Integrität und seiner Identität” (DnV 1,6).
Januar
30
Christliche Überzeugung mit Betätigung … ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.
Österreich: seit kurzen ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass einen unangemessenen Druck auf Abtreibungswillige verbietet. Gesetzestext unterhalb.
Dazu muss man sagen, ich zitiere “Gaudium et spes” Kap: 51
Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen.
Ich zitiere den Katechismus der katholischen Kirche:
2270 Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben [Vgl. DnV 1,1.].
„Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt” (Jer 1,5) [Vgl. Ijob 10,812; Ps 22,10—11.].
„Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen” (Ps 139,15).
2271 Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte, Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar:
„Du sollst … nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten” (Didaché 2,2) [Vgl. Barnabasbrief 19,5; Diognet 5,5; Tertullian, apol. 9].
„Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen” (GS 51,3).
Der Nationalrat hat beschlossen:
„§ 105a. (1) Wer unangemessenen Druck, sei er moralischer, psychischer oder auch
körperlicher Art, auf eine Frau ausübt, die einen nach § 97 Abs 1 StGB straffreien
Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt oder lassen will, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen unangemessenen Druck im Sinne des Abs.1 auf medizinisches oder nicht-medizinisches Personal von mit Schwangerschafts-abbrüchen befassten Einrichtungen ausübt.
(3) Unangemessenen Druck im Sinne des Abs. 1 übt vor allem aus, wer die betroffene Frau gegen ihren Willen
1. beharrlich und nachdrücklich anspricht,
2. versucht, ihr den Zugang zu einer sozialen oder medizinischen Einrichtung zu
verwehren, oder
3. versucht, ihr Gegenstände zu überreichen.“
Begründung:
Seit mehr als 30 Jahren haben Frauen in Österreich zumindest theoretisch die Freiheit, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, denn durch die sogenannte Fristenlösung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Doch diese Freiheit wird durch militante AbtreibungsgegnerInnen, die die Durchführung legaler Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern suchen, immer wieder eingeschränkt.
Vor Abtreibungskliniken kommt es ständig zur Belästigung von Frauen, die diese Kliniken betreten möchten. Religiöse FanatikerInnen und militante Abtreibungs-gegnerInnen verstellen Frauen, die eine Klinik betreten möchten, den Weg, belästigen sie verbal und üben psychischen Druck auf sie aus. Gerade für Frauen, die sich ohnedies schon in einer schwierigen Situation befinden, ist dies ein unzumutbarer Zustand. Die Privatsphäre und die körperliche Integrität der betroffenen Frauen muss unter allen Umständen geschützt werden.
Die Belästigung der Frauen durch die AbtreibungsgegnerInnen ist nicht nur psychisch verletzend, sondern hat auch negative gesundheitliche Auswirkungen. Durch die Belästigung vor und direkt nach einem medizinischen Eingriff sind die Patientinnen immer wieder extremen Stresssituationen ausgesetzt. Dieser unzumutbare Stress wirkt sich negativ auf die Heilungschancen aus.
Von fanatischen AbtreibungsgegnerInnen belästigt wird darüber hinaus auch das in diesen Einrichtungen beschäftigte medizinische Personal. Diese ArbeitnehmerInnen sind tagtäglich den wiederkehrenden Belästigungen durch religiöse FanatikerInnen auf dem Weg zur und von ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt. Diese Stresssituationen belasten das Personal und wirken sich negativ auf ihre Arbeitssituation aus.
Abhilfe schaffen soll eine Strafbestimmung, die solche Aktionen unter eine gerichtliche Strafe stellt. Denn militante AbtreibungsgegnerInnen haben aufgrund dieser Bestimmung mit Konsequenzen ihres Tuns zu rechnen.
Verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte wie die Meinungsfreiheit werden dadurch nicht berührt, weil die Bestimmung nur darauf abzielt, die in belästigender Weise erfolgende Kontaktaufnahme mit betroffenen Frauen zu sanktionieren.
Auch Beratungseinrichtungen fallen per se nicht unter diese Strafbestimmungen, da diese von den Frauen freiwillig aufgesucht werden. Im Sinne des Abs. 3 wird bei einer Beratungsstelle nicht gegen den Willen der Betroffenen gehandelt.
Link Gesetzestext
Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen. Die geschlechtliche Anlage des Menschen und seine menschliche Zeugungsfähigkeit überragen in wunderbarer Weise all das, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt. Deshalb sind auch die dem ehelichen Leben eigenen Akte, die entsprechend der wahren menschlichen Würde gestaltet sind, zu achten und zu ehren. Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit. Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft (14). Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.
Januar
28
Ultraschall-Untersuchung in der 13. Schwangerschaftswoche
Ab dem 35. Lebensjahr finanziert die Krankenkasse eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung
während der Schwangerschaft, um die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 21 (Down-Syndrom) des Kindes abschätzen
zu können. Der Arzt legt einem diese Untersuchung aber vorallem deshalb nahe, da hierbei alle
Organe des Kindes sehr genau angeschaut werden und man eventuelle Probleme frühzeitig
erkennen und später leichter beheben kann.
Von der Ärztin werde ich darauf vorbereitet, dass dieser Test auf Down-Syndrom i.A. für ältere
Frauen schlechter ausfällt, da das Alter der Mutter in die Risiko-Ermittlung eingerechnet wird
(ich bin bereits 40). Bevor noch irgendeine Untersuchung gemacht wurde, steht für mich die
Wahrscheinlichkeit ein Kind mit Trisomie 21 (Down-Syrom) zu bekommen, auf 1:67 (d.h. eines von 67 Kindern von
Frauen in meinem Alter ist angeblich mit Trisomie 21). Ich freue mich, weil doch immerhin 66 gesund
sind, werde aber belehrt, dass der ”Normalwert“ bei anderen Frauen bei 1:300-500 liegt (der
Großteil der Frauen ist eben jünger, wenn sie ein Kind erwarten).
Die Untersuchung ist eigentlich schön, da man sehr gut sieht, wie das Kind liegt, sich bewegt,
wie das Herz schlägt und vieles mehr. Mit dem Gerät kann man zwei Punkte markieren und
die Distanz zwischen diesen Punkten berechnen. So stellt sich heraus, dass mein Kindlein extrem
gross ist (72 Millimeter) und eine Woche älter geschätzt wird. Dann kommt die wichtigste
Untersuchung: die Messung der Nackenfalte. Kinder in der 12–14 Schwangerschaftswoche haben
im Nacken eine Flüssigkeitsansammlung. Je mehr Flüssigkeit (also je dicker diese Falte),
desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für Down-Syndrom (Trisonomie 21). Bedenkt man, dass das Kind gerade erst 7cm groß ist, kann man sich vorstellen, wie minimal klein so eine Nackenfalte ist. Die geringste Messungenauigkeit wirkt sich also ziemlich stark aus und daher muß möglichst genau gemessen werden. Natürlich wird immer an der dicksten Stelle gemessen, um das größtmögliche
Risiko für Mongolismus berechnen zu können. Leider gelingt es der Ärztin nicht immer den
Normalabstand zu fixieren und so wird die Messsung und somit das Risiko eben größer. Es
werden eine ganze Reihe solcher Messungen durchgeführt (das Kind ändert in der Zwischenzeit
normalerweise ständig die Lage) und aus allen diesen Messungen wird der Mittelwert berechnet.
Den entstehenden Wert trägt der Computer in eine Grafik ein, wo man sieht, dass mein
Kind durchaus im Normalbereich liegt (also nicht in der Zone, wo man Mongolismus erwarten
würde). Trotzdem liegt laut Computer die Wahrscheinlichkeit für ein mongolides Kind noch
immer bei 1:79 (der durch mein Alter verursachte Ausgangswert hat so viel Gewicht, dass er
eben nicht sehr stark verbessert werden konnte).
Daraufhin werde ich gefragt, was ich machen möchte, wenn die Blutuntersuchung die Wahrscheinlichkeit
für Down-Sydrom (Trisonomie 21) des Kindes erhöht. Ich erkläre der Dame, dass ich sicherlich
keine Fruchtwasseruntersuchung mache, da dort die Wahrscheinlichkeit für eine durch die Untersuchung ausgelöste Fehlgeburt bei 1:200 liegt. Es geht also bei etwa 200 Untersuchungen
ein Kind verloren (wobei es sich bei den Berechnugen für Mongolismus nur um eine Wahrscheinlichkeit
handelt – das Kind also selbst beim höchsten Risiko von 1:1 durchaus gesund sein kann). Absurd dabei
finde ich, dass ab einem Risiko von 1:300 für Down-Syndrom die Ärztin dazu verpflichtet ist, mir eine
Fruchtwasseruntersuchung nahezulegen, obwohl das Risiko für eine dadurch ausgelöste Fehlgeburt weit
höher ist (1:200). Ein britischer Wissenschafter hat gezeigt, dass auf 50 mongolide Kinder, die
abgetrieben werden, 160 Kinder kommen, die nach der Fruchtwasseruntersuchung durch eine Fehlgeburt sterben.
Ich erkläre der Ärztin, dass für mich die Gewissheit von Down-Syndrom nichts ändert, da man
Down-Syndrom sowieso nicht heilen kann. Sie erklärt mir, dass ich aber die Schwangerschaft
abbrechen lassen könnte. Daraufhin setze ich ihr auseinander, dass das eine und das andere
Leben ist und für mich diese Variante nicht in Frage kommt – ich das Kind so nehme, wie
ich es zur Welt bringe (natürlich ist mir die Tragweite dieses Satzes voll bewußt und mir wird
schon etwas flau im Bauch bei dem Gedanken, dass das Kind krank sein könnte – jede Mutter
wünscht sich zuerst einmal ein gesundes Kind, auch wenn es anders kommen sollte und sie es
dann natürlich genauso liebt). Ihr verdutzter Blick wird durch den Satz unterstützt:
”Da sind sie aber eine von ganz wenigen Frauen, die mir das zur Antwort geben, die anderen würden
die Schwangerschaft abbrechen lassen.“ Ich erkläre ihr, dass ein Mensch, der das erste Kind
bekommt, sich durch solche Untersuchungen verunsichern lassen würde (bei mir ist es das 4.
Kind) und dass viele junge Menschen dem Druck der Ärzte, der anhand von solchen Ergebnissen
aufgebaut wird, nicht gewachsen sind und deshalb Abtreibungen durchführen lassen. Sie gibt
ehrlich zu, dass eine Frau mit dem Ergebnis 1:2 bei ihr war (43 Jahre) und der Frauenarzt sie
unter Druck gesetzt hat, sie jedoch auch keine Fruchtwasseruntersuchung machen hat lassen
und ein GESUNDES Kind zur Welt gebracht hat. Hingegen hat eine junge Frau (21 Jahre) mit
einer Wahrscheinlichkeit von 1: 500 000 trotzdem ein Kind mit Trisomie 21 zur Welt gebracht (was
absolut niemand erwartet hat – Wahrscheinlichkeiten bleiben eben Wahrscheinlichkeiten). Es
ist gut, dass es die Wissenschaft zur Früerkennung von Missbildungen gibt und doch hat das
letzte Wort der liebe Gott und gegen dieses Wort nutzen mir die schönsten Statistiken nichts.
Wir können Leben nicht wachsend machen, sondern nur verderben und wir können weder Leben
noch Gesundheit erzwingen – bestenfalls vom lieben Gott ERBETTELN!!!!
Sie erklärt mir dann aber doch noch ganz sanft, dass wir das Ergebnis der Blutuntersuchung
abwarten und wenn dann das Ergebnis nicht besser wird, können wir uns nochmals zusammensetzen
und dieses Thema diskutieren. Sie scheint nicht glauben zu wollen, dass man ein
behindertes Kind einer Abtreibung vorziehen würde. Irgendwie ist unsere Gesellschaft schon
verlogen: einerseits wird betont, wie behindertenfreundlich unser System ist und es wird damit
geprahlt, dass die Rechte von Behinderten verteidigt werden und andererseits wird alles unternommen,
damit eventuell behinderte Kinder abgetrieben werden. Nein, noch schlimmer: es wird
ein Freibrief erstellt, der Abtreibungen bei möglicher Behinderung des Kindes auch noch lange
nach Ablauf der staatlich festgelegten Fristenregelung zuläßt (sogar noch zu einem Zeitpunkt,
wo das Kind bereits lebensfähig wäre).
Mir wird die Rute ins Fenster gestellt, dass mein Frauenarzt schriftlich verständigt werden
MUSS, wenn ich mich gegen eine Fruchtwasseruntersuchung wehre. Eigentlich werde ich behandelt,
als wäre es schon fix, dass ich ein behindertes Kind bekomme – dabei sind alle Werte
des Kindes im Normbereich, teilweise sogar überdurchschnittlich gut. Es weist also nichts auf
eine Behinderung hin und das gibt auch die Ärztin zu, ABER ich bin eben bereits 40 Jahre alt!
Für mich war die Untersuchung beruhigend, da man sehen konnte, dass die Herzfrequenz stimmt
und alle Organe gut ausgebildet sind. Auch ein paar schöne ”Fotos“ von unserem Kind habe
ich bereits und man sieht darauf, dass es schon Daumenlutschen kann.
Ich habe der Muttergottes in der Krankenhauskapelle ein Kerzerl angezündet und verlasse mich
darauf, dass alles so kommt, wie es in Gottes Willem ist!
Januar
28
Christenverfolgung in Ägypten seit Jahrzehnten staatlich geduldet

In Ägypten kommt es zuletzt zu vermehrten Auseinandersetzungen zwischen radikalen Moslems und Angehörigen der koptisch-christlichen Minderheit. Auslöser war ein feiger Anschlag auf die Besucher der koptisch-orthodoxen Weihnachtsmesse mit acht Toten. Das Attentat zeigt einmal mehr die große Intoleranz, die Angehörigen anderer Religionen in islamischen Staaten entgegenschlägt. Dabei handelt es sich um keinen Einzelfall, sondern im Fall der Kopten in Ägypten um einen schon jahrzehntelange Geschichte der Unterdrückung.
Die Kopten sind die indigene christliche Bevölkerung Ägyptens. Bereits im 1. Jahrhundert wurde ihre Kirche vom Evangelisten und Apostel Markus gegründet, als dieser in Ägypten missionierte und das Christentum verbreitete. Er gilt somit als Gründer und erster Papst der koptisch-orthodoxen Kirche In der römischen, byzantinischen, und frühislamischen Zeit wurde die Bezeichnung „Kopte“ noch ohne Religionszugehörigkeit gebraucht und galt für alle Einwohner Ägyptens – die Nachkommen der alten Ägypter. Erst durch die arabische Eroberung und die parallel einhergegangene Islamisierung des Landes im 7. Jahrhundert wird der Name nur noch für die Christen der koptischen Kirche verwendet.
Während vor dem Siegeszug des Islam Christen die dominierende Religion waren, änderte sich dies im Laufe der Geschichte bedeutend. Bereits im Jahre 706 wurde die koptische Sprache durch die arabische Sprache ersetzt. Heute ist Ägypten der Verfassung nach ein islamischer Staat mit dem Islam als Staatsreligion und einer teilweise auf der Scharia basierenden Rechtsprechung. Zwar sind Kopten verfassungsmäßig gleichberechtigte Bürger der Arabischen Republik Ägypten, in der Realität erfahren sie aber oftmals das Schicksal einer religiösen Minderheit.
Den Kopten wird nur selten der Zugang zu höheren Staatsämtern gewährt, obwohl sie in der freien Wirtschaft und in selbständigen Berufen als besonders erfolgreich gelten. Rund 25 Prozent von ihnen üben hohe gesellschaftliche Positionen als Ärzte, Rechtsanwälte oder Apotheker aus. 1961 besaßen Kopten rund 75 Prozent des Transportgewerbes, 51 Prozent der Banken, 44 Prozent der Industrie und 34 Prozent der Landwirtschaften. Das schürte den Neid der muslimischen Mehrheitsbevölkerung, die Diskriminierung aufgrund einer Stillhalte-Politik der ägyptischen Regierung offen ausleben können. Anstatt das verfassungsmäßig gewährte Recht auf Religionsfreiheit durchzusetzen und für ein tolerantes Klima zwischen den religiösen Gruppen einzutreten, beugt sich die Politik dem Druck radikaler Muslime, insbesondere der anwachsenden Muslimbruderschaft und Ausläufern des Terrornetzwerkes Al-Qaida. Ein Umstand, der von der freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Susanne Winter heftig kritisiert wird. Sie fordert die ägyptische Regierung auf, sich vom Stuhl im Publikum zu erheben und der religiösen Intoleranz vieler Muslime durch politische Maßnahmen zu begegnen. Mittlerweile wurden 3 mutmaßliche Attentäter vom Mittwoch festgenommen.
Seit den Achtziger Jahren mehrt sich die Gewalt gegen die christliche Minderheit dramatisch. Koptische Frauen und Mädchen werden entführt und zwangsislamisiert. Im Jahr 2000 wurden bei einem der bisher schwersten Anschläge auf Kopten im südägyptischen Dorf El-Kosheh 21 Menschen getötet und 65 Geschäfte und Wohnungen verwüstet. In der 2003 geführten Berufungsverhandlung zu diesem Massaker wurden von 95 beschuldigten Islamisten 93 freigesprochen. Vergeblich hatten die Kopten nach dem Scheitern des ersten Gerichtsverfahrens auf Gerechtigkeit gehofft. Durch schlampige Ermittlungen der Polizei und parteiische Justizbeamte blieb der Großteil der Täter straflos.
Probleme gibt es nicht nur bei der Errichtung und Renovierung von Kirchen. Während eines Überfalls auf das aus dem 4. Jahrhundert stammende Abu-Fana-Kloster im oberägyptischen Ort El-Minya, eines der ältesten Klöster weltweit, wurden drei Mönche von mindestens 60 bewaffneten Muslimen entführt und gefoltert. Sie wurden gezwungen, ihrer Religion abzuschwören und das Kreuz zu bespucken. Als sie sich dazu weigerten, wurden sie auf Bäumen aufgehängt und geschlagen.
Unzählige weitere gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Kopten erzeugen ein gefährliches Klima des Hasses. Auch der jüngste Anschlag auf koptisch-orthodoxe Christen nach einer Weihnachtsliturgie in der Kirche von Nag Hammadi, 130 Kilometer nördlich der bekannten ägyptischen Touristenmetropole Luxor, ist ein weiterer trauriger Eskalationsschritt im religiös motivierten Feldzug gegen die älteste christliche Glaubensgemeinschaft. In den letzten Jahrzehnten verließen deshalb 1.5 Millionen Kopten ihr Heimatland. Die christliche Minderheit wird inzwischen auf nicht einmal mehr 10 Prozent der Gesamtbevölkerung geschätzt.
Durch die gesamte Geschichte hindurch bis heute kam und kommt es immer wieder zu Christenverfolgungen in Ägypten. Diese Unterdrückungen zu ertragen bedeutet für die koptische Gemeinde „das Kreuz Christi zu tragen“. Sie nennen sich aus diesem Grund die „Kirche der Märtyrer“.